Logischerweise sollte ein Hotel jeden aufnehmen. Aber wie steht es mit Minderjährigen? Können sie unter denselben Bedingungen wie ein Erwachsener ein Hotelzimmer buchen? Wir werden versuchen, alle Fragen zu beantworten, die Sie bezüglich der Zimmerreservierung durch Minderjährige in diesem Artikel haben könnten!
Das Prinzip: man muss über 18 Jahre alt sein, um ein Hotelzimmer zu buchen
Zunächst ist es wichtig zu klären, dass es Hotels nicht gestattet ist, unbegleitete Minderjährige unter 13 Jahren aufzunehmen, wobei es kaum Ausnahmen von dieser Regel gibt. Weiterhin ist es Minderjährigen unter 18 Jahren nicht möglich, ein Hotelzimmer zu reservieren. Dies liegt daran, dass Zimmervermietungen gesetzlich als befristete Mietverträge für möblierte Räume gelten, und man muss über 18 Jahre alt sein, um einen solchen Vertrag abschließen zu können. Kurz gesagt, ein Hotelzimmer kann erst nach Erreichen des 18. Lebensjahres persönlich reserviert werden.
Mögliche Unterbringungen für Minderjährige zwischen 13 und 18 Jahren
Obwohl das Erreichen der Volljährigkeit eine grundlegende Voraussetzung für die Reservierung eines Hotelzimmers ist, hängt dies in der Realität vom Wohlwollen des Hotelbetriebs ab. Tatsächlich erlauben einige Hotels Minderjährigen, alleine (ohne Begleitung) in ihren Zimmern zu übernachten, sofern sie mehrere Bedingungen erfüllen:
- Zwischen 13 und 18 Jahren alt sein;
- Eine von den Eltern unterzeichnete Einverständniserklärung zusammen mit einer Kopie der Personalausweise der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds vorlegen;
- Die Reservierung muss von den Eltern vorgenommen werden.
Dennoch zögern viele Hoteliers, Minderjährigen zu erlauben, allein in ihren Einrichtungen zu übernachten. Dies ist durchaus verständlich, denn sollte es zu einem Problem mit einem Minderjährigen kommen, wären sie dafür verantwortlich. Ein solcher Vorfall könnte zudem den Ruf des Hotels auf der Île de Ré schädigen.
Verpflichtungen für Hotels, die unbegleitete Minderjährige aufnehmen
Hotels, die unbegleitete Minderjährige aufnehmen, müssen verschiedene Pflichten erfüllen. Das Personal muss besondere Vorsicht und mehr Kompetenz zeigen. Es müssen auch spezielle Vorkehrungen getroffen werden:
- Die Minibar muss vor der Ankunft des Minderjährigen vollständig geleert werden;
- Der Zugang zum WLAN muss kontrolliert werden, um zu verhindern, dass der Minderjährige Zugang zu Websites für Erwachsene erhält;
- Wenn das Hotel ein Pay-TV-System anbietet, muss sichergestellt werden, dass die Zugangscodes für das Pay-TV nicht an den Minderjährigen weitergegeben werden. Das Gleiche gilt für andere kostenpflichtige Dienste, es sei denn, die Eltern haben dies ausdrücklich genehmigt.